Polizeizone Eifel

 
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Willkommen bei der Eifelpolizei !

Sicherheit durch Sichtbarkeit

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Nach den hoffentlich erholsamen Weihnachtsferien hat der Schulbetrieb nun wieder begonnen. Daher hat auch der Auto- , Rad- und Fussgängerverkehr wieder zugenommen. Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten sich darauf einzustellen.
In dieser Jahreszeit gilt im Straßenverkehr weiterhin : sehen und gesehen werden.

Autofahrer :
Schalten Sie die Scheinwerfer ihres Fahrzeuges frühzeitig ein, überprüfen sie regelmäßig die Beleuchtung (Sauberkeit/Funktion) und sorgen Sie bei Bedarf für schnellen Ersatz. Scheibenwischer und Waschanlage (Frostschutz) müssen in gutem Zustand sein. Die Scheiben Ihres Fahrzeuges besonders die Windschutzscheibe müssen vor Fahrtantritt eis- und schneefrei sein. Fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit und legen Sie eine vorausschauende Fahrweise an den Tag.

Fußgänger-Radfahrer:
Es ist ratsam helle statt dunkle Kleidung zu tragen, auch über Tag. Fußgänger bzw Radfahrer, die reflektierende Bekleidung tragen, sind in der Dämmerung leichter zu erkennen.
Reflektierende Figuren oder Streifen zum Aufbügeln oder Aufnähen gibt es in jedem Kaufhaus. Am einfachsten ist jedoch immer noch das Überziehen einer speziellen Leuchtweste.
Auch die so genannten Blinkies, reflektierende Anhänger, die an Kleidung oder Schulranzen befestigt werden, können helfen.

Fahrradausrüstung :

Bei schlechten Sichtverhältnissen müssen alle Fahrräder vorne mit einem weißen und hinten mit einem roten Rückstrahler (Katzenaugen) ausgestattet sein, die Pedalen müssen mit gelben oder orangefarbenen Reflektoren versehen sein. Bei den Reifen muss es sich um Leuchtreifen handeln oder es müssen mindestens 2 Reflektoren pro Reifen an den Speichen angebracht sein. Vorne muss ein weißes oder gelbes Licht und hinten ein rotes Licht verwendet werden. Dieses weiße oder gelbe Licht vorne und dieses rote Licht hinten müssen nicht mehr unbedingt am Fahrrad befestigt sein. Diese dürfen auch am Körper oder auf der Kleidung des Radfahrers befestigt sein und dürfen blinkend sein.

Zu diesem Thema haben wir ebenfalls einen interessanten Filmbeitrag für Sie bereitgestellt:

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Aktualisiert ( Montag, 09. Januar 2012 um 12:11 Uhr )
 

Winterdienst in der Eifel

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Streudienste leisten gerne Hilfe, aber ohne Gewähr für allzeit eisfreie Straßen!

Im Hinblick auf den einsetzenden Winter weisen die Winterdienste der 5 Eifelgemeinden und der Regionalstraßenverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass sie der Bevölkerung im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowohl mit dem Schneeräumdienst als auch mit dem Streudienst eine Hilfe anbieten ohne die Gewährleistung geben zu können, dass die Straßen jederzeit eis- oder schneefrei sind.
In diesem Zusammenhang muss auch auf den Art. 10 § 1.1 der Straßenverkehrsordnung hingewiesen werden, der jeden Verkehrsteilnehmer ausdrücklich verpflichtet, sein Fahrverhalten an die jeweilige Wetterlage und den Straßenzustand anzupassen! Damit hat der Gesetzgeber jedem Verkehrsteilnehmer seine persönliche Verantwortung bei schwierigen Straßenverhältnissen zugeschrieben und mahnt somit deutlich zur Vorsicht bei Glatteis oder Schnee.

Aktualisiert ( Mittwoch, 07. Dezember 2011 um 16:17 Uhr ) Weiterlesen...
 
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