In den fünf Dienststellen werden die polizeilichen Grundfunktionen gewährleistet. Hierbei handelt es sich um die Dienstleistungen, welche der Bürger von seiner Polizei erwartet. Zu diesen Grundfunktionen gehören :
1.) Der Empfang
In jeder Gemeinde befindet sich eine Dienststelle, welche täglich zu gewissen Stunden für den Bürger zugänglich ist. Hier können Bürger Kontakt zu ihrer Polizei aufnehmen, Informationen und Auskünfte erhalten, sowie Klagen oder Anzeigen aufgeben. Auch kann der Bürger dort Verwaltungsdokumente erhalten, wie beispielsweise Verlusterklärungen und Beglaubigungen.
2.) Die Revierarbeit
Die Revierbeamten bilden die Eckpfeiler der neuen Polizei. Sie sind die ersten Ansprechpartner für die Bevölkerung. Ihre Aufgabe besteht unter anderem darin, in ihrem Revier für Ruhe und Ordnung zu sorgen und dort regelmäßig nach dem Rechten zu sehen.
3.) Der Einsatzdienst
Hierbei handelt es sich um die mobilen Außendienste der Polizei, die damit beauftragt sind alle Einsätze wahrzunehmen, wie zum Beispiel Aufnahme von Unfällen, Feststellung von Straftaten oder Durchführung von Kontrollaktionen.
4.) Opferbeistand
Diese Dienstleistung besteht darin, Opfer von Straftaten korrekt zu empfangen und zu informieren. Diese Aufgabe wird durch alle Beamten wahrgenommen. Ein zweiter Kontakt mit dem Opfer einige Zeit nach der Straftat wird von dem Revierbeamten übernommen. Benötigt ein Opfer nun besondere Hilfe, kümmert sich eine speziell geschulte Fachkraft, ein so genannter Opferbetreuer, um diesen Fall und leitet das Opfer bei Bedarf weiter an Fachdienststellen. Herr Rudi MÖLTER übernimmt diese Aufgabe in der Polizeizone EIFEL.
5.) Die Ermittlungen
Die Ermittlungen werden in der Polizeizone EIFEL zum großen Teil von der Lokalen Ermittlungsgruppe durchgeführt. Diese Beamten verrichten einen Grossteil ihrer Arbeit in Zivilkleidung. Lokal begrenzte Ermittlungen können jedoch auch von den jeweilig betroffenen Dienststellen durchgeführt werden. Überlokale und spezifische Ermittlungen werden vom Gerichtspolizeidienst der Föderalen Polizei durchgeführt.
6.) Der Präventionsdienst
In den Aufgabenbereich des Präventionsdienstes fallen alle Vorbeugungsprojekte in Sachen Verkehrssicherheit und Strafrecht. Hierzu gehören unter anderem Vorträge für Erwachsene und Unterricht in den Schulen.
7.) Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
Zu diesem Aufgabenbereich gehören sowohl die Begleitung von Prozessionen, das Absichern von Straßenrennen, die Sicherung von Umzügen, als auch die Überwachung von Großveranstaltungen. Zudem muss die Polizeizone EIFEL ständig Polizisten bereithalten, um diese bei Bedarf als Verstärkung in andere Zonen zu schicken. Hier sei erwähnt, dass die Polizisten der lokalen Polizei überall in Belgien einsetzbar sind, jedoch im Prinzip lediglich innerhalb der Polizeizone arbeiten.
8.) Der Verkehrsdienst
In diesen Bereich fallen alle Aufgaben die eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zum Ziel haben. Diese Aufgaben werden von den Beamten der fünf Dienststellen und vom Büro für Verkehrssicherheit der Zonenleitung wahrgenommen. |