Der Zonenchef muss regelmäßig vor dem Polizeikollegium und dem Polizeirat über seine Arbeit Rechenschaft ablegen. Er übt seine Befugnisse unter der Verantwortung des Polizeikollegiums aus. Das Polizeikollegium setzt sich aus den Bürgermeistern der fünf Gemeinden zusammen. Vorsitzender des Polizeikollegiums ist zur Zeit der Bürgermeister der Stadt St.Vith. Der Polizeirat setzt sich aus 17 Mitglieder, das sind Vertreter der Gemeinderäte der fünf Gemeinden, sowie aus den 5 Bürgermeistern der Gemeinden zusammen, was eine Gesamtzahl von 22 Mitgliedern ausmacht. Polizeikollegium und Polizeirat sind mit dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium sowie dem Stadtrat einer Gemeinde zu vergleichen. Diese Gremien sind für die Organisation und die Funktionsweise der Polizeizone mit verantwortlich. |