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Waffengesetzgebung

Formulare



Neue Waffengesetzgebung 2006

Wichtiger Hinweis:

Eine Besitzgenehmigung für eine Feuerwaffe wird nur dann ausgestellt, wenn der Antragsteller ein gesetzliches Motiv vorlegen kann und zwar:

  • die Jagd (für Inhaber einer Jagdlizenz)
  • das Sportschießen (für Mitglieder eines Schießclubs)
  • die Ausübung eines Risikoberufes
  • der Selbstschutz (nur für gewisse Personen)
  • das Anlegen einer Waffensammlung (für anerkannte Sammler)

Sollte kein gesetzliches Motiv vorgelegt werden können, muss die Waffe entweder veräussert oder aber bei der örtlichen Polizei abgegeben werden.

Benötigte Formulare :
Es handelt sich hier um die Antragsformulare, die ein Waffenhalter oder –käufer zur Provinz schicken muss um eine Genehmigung zu beantragen.


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