Streudienste leisten gerne Hilfe, aber ohne Gewähr für allzeit eisfreie Straßen!
Im Hinblick auf den einsetzenden Winter weisen die Winterdienste der 5 Eifelgemeinden und der Regionalstraßenverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass sie der Bevölkerung im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowohl mit dem Schneeräumdienst als auch mit dem Streudienst eine Hilfe anbieten ohne die Gewährleistung geben zu können, dass die Straßen jederzeit eis- oder schneefrei sind.
In diesem Zusammenhang muss auch auf den Art. 10 § 1.1 der Straßenverkehrsordnung hingewiesen werden, der jeden Verkehrsteilnehmer ausdrücklich verpflichtet, sein Fahrverhalten an die jeweilige Wetterlage und den Straßenzustand anzupassen! Damit hat der Gesetzgeber jedem Verkehrsteilnehmer seine persönliche Verantwortung bei schwierigen Straßenverhältnissen zugeschrieben und mahnt somit deutlich zur Vorsicht bei Glatteis oder Schnee.








