1. Erstatten Sie Anzeige in einer Polizeidienststelle Ihrer Wahl, wenn möglich die Ihres Wohnortes.

  2. Bringen Sie ein relativ neues Passfoto mit.

  3. Nach der Anzeige erhalten Sie ein Attest mit Ihrem Passfoto, das den Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises bescheinigt. Dieses Attest ist 3 Monate lang gültig und ersetzt Ihren gestohlenen oder verlorenen Personalausweis, ist jedoch nur in Belgien gültig. Wenn Sie ins Ausland gehen, müssen Sie einen vorläufigen Personalausweis im Bevölkerungsdienst Ihrer Gemeinde beantragen.

  4. Ihr Personalausweis wird in den Polizeicomputern in ganz Belgien zur Fahndung ausgeschrieben.

  5. Zwei Wochen nach Ihrer Anzeige beginnt der Bevölkerungsdienst der Gemeinde automatisch mit dem Verfahren zur Erstellung eines neuen Personalausweises.

  6. Sie erhalten einen Bericht des Bevölkerungsdienstes, mit dem Sie aufgefordert werden, ein neues Passfoto einzureichen, damit der neue Personalausweis fertiggestellt werden kann.

  7. Sobald der Bevölkerungsdienst den neuen Personalausweis erhalten hat, werden Sie dazu aufgefordert, diesen abzuholen. Sie sollten dann das Attest der Polizei, das Sie bei der Anzeige erhalten haben, vorlegen.

  8. Finden Sie Ihren alten Personalausweis wieder, sollten Sie die Polizeidienststelle unvermittelt darüber in Kenntnis setzen, damit dieser im Polizeicomputer ausgetragen werden kann.
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