Alkohol und Nikotin gelten als die Einstiegsdroge schlechthin. Während der regelmäßige Konsum von Bier, Wein und Spirituosen seit 25 Jahren stagniert, hat sich der Anteil Jugendlicher, die alkoholische Mixgetränke (Alkopops) konsumieren, in den letzten 5 Jahren von 8 auf 16 Prozent verdoppelt!

Bei den Alkopops handelt es sich im Wesentlichen um Limonadengetränke, denen destillierter Alkohol (Spirituosen, Branntwein) zugefügt wird. Durch den hohen Zuckergehalt der Getränke wird der für Jugendliche häufig unangenehme Alkoholgeschmack überdeckt. Mit den Alkopops nehmen sie so - häufig zunächst unbemerkt - größere Mengen Alkohol zu sich, wobei der Alkohol durch den hohen Zuckergehalt noch schneller vom Körper aufgenommen wird. Durch die Einführung der Alkopops trinken Jugendliche also häufiger und mehr Alkohol; die körperliche und psychische Gewöhnung an Alkohol kann außerdem sehr viel früher erfolgen. 

Die oben erwähnten Zahlen bestätigen eine besorgniserregende Entwicklung, was den Alkoholkonsum bei Jugendlichen angeht. Eine Ursache dafür ist der freie Verkauf und die intensive Vermarktung der Alkopops. Sie gehören zu den beliebtesten alkoholischen Getränken bei Jugendlichen – und dies bereits bei den 12- bis 15-Jährigen. Trotz der Verbotsregelungen trinken von den Jugendlichen unter 16 Jahren 25 Prozent mindestens einmal im Monat Alkopops, bei den 16- bis 19-Jährigen sind es 55 Prozent. Über ein Drittel der Jugendlichen verhält sich riskant im Sinne von “Rauschtrinken“; das sog. „Saufen bis zum Unfallen“ wird am häufigsten von der Gruppe der 16- bis 19-Jährigen praktiziert. Je intensiver Jugendliche sich mit Freunden treffen und auf Partys gehen, desto häufiger und riskanter ist der Alkoholkonsum. Der Alkoholrausch birgt erwiesenermaßen eine große gesundheitliche Gefahr und der betrunkene oder sich im Vollrausch befindende Jugendliche stellt eine Gefahr für sich selbst und für andere dar.

In diesem Sinne wird die Polizeizone EIFEL auf den Alkoholkonsum bei Jugendlichen achten und Kontrollen durchführen. Auch die Eltern werden dabei mit in die Verantwortung gezogen und auf ihre Aufsichtspflicht hingewiesen. Wenn die Polizei auf eine(n) Jugendliche(n) stößt, die (der) sich offensichtlich in einem Alkoholrausch befindet und sich der öffentlichen Trunkenheit schuldig macht, zudem noch eine Gefahr für sich selbst und andere darstellt, wird diese(r) Jugendliche in Gewahrsam genommen und den Eltern oder der erziehungsberechtigten Person auf der Dienststelle zugeführt.

 

Wir benutzen Cookies
Beim Besuch unserer Website entstehen Einträge in Logfiles. Dabei werden Angaben zum Surfverhalten registriert, zum Beispiel das Datum des Besuchs, Uhrzeit, Verweildauer, aufgerufene Seiten etc. Der Surfer bleibt aber anonym. Diese von Ihnen hinterlassenen Angaben werden von uns ausschließlich zur Analyse und zur Verbesserung der Website und des Angebots herangezogen. Außerdem werden cookies hinterlegt zur Erhöhung der Benutzererfahrung. Wenn Sie unsere Webseite besuchen möchten erklären Sie sich damit einverstanden dass wir Cookies setzen.