Um den immer stärker werdenden Verkehrsfluss zu gewährleisten, wurden oder werden an vielen Kreuzungen so genannte Kreisverkehre eingerichtet. Viele Verkehrsteilnehmer sind sich aber über das richtige Verhalten in einem Kreisverkehr im Unklaren.

 

Hier möchte die Polizei die wichtigsten Regeln in Erinnerung rufen:

 

Ein Kreisverkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung (STVO) wird mit mit dem Verkehrszeichen "D5" angezeigt (rund, blaue Farbe, drei weiße Pfeile in Kreisform).

Die Verkehrsteilnehmer, die in den Kreis einfahren möchten, müssen an den einfallenden Straßen die Vorfahrt gewähren. Hier ist auch ein Verkehrszeichen „B1“ (Dreieck auf der Spitze stehend) angebracht. Die Fahrer im Kreis haben die Vorfahrt.

 

Vor dem Einfahren in den Kreis braucht der Blinker NICHT eingeschaltet zu werden, da nur eine Fahrrichtung möglich ist (rechts in den Kreis). Lediglich vor dem Verlassen des Kreises ist das Setzen des rechten Blinkers Pflicht. Sind im Kreis mehrere Fahrstreifen vorhanden, darf der Fahrer den Streifen benutzen, der am besten seiner Bestimmung passt.

 

Achtung : Manche Verkehrsinseln können einem Kreisverkehr ähnlich sehen; wenn aber die hiervor erwähnten Verkehrszeichen nicht vorhanden sind, handelt es sich nicht um einen Kreisverkehr im Sinne der STVO und es herrscht Rechtsvorfahrt (außer bei anderer örtlicher Regelung).

 

 

 

 

 

 

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