Im Rahmen der Vorbeugungsmaßnahmen zur Eindämmung der Eigentumsdelikte, empfiehlt es sich eine Auflistung aller Geräte und Wertgegenständen, die zur bevorzugten Beute von Straftätern gehören, zu erstellen. Diese Aufstellung ist dann, wenn Sie Opfer eines Diebstahles wurden, für die Ermittlungsarbeiten von außerordentlicher Bedeutung.
Erfahrungsgemäß tritt nach einem Eigentumsdelikt immer wieder das gleiche Problem auf.
Die entwendeten Geräte und Wertgegenstände können nicht oder nur lückenhaft in die Fahndung eingebunden werden, weil die Geschädigten keinerlei Angaben (Marke, Typenbezeichnung, Seriennummer) zu den, für die Polizeidienste unbedingt notwendigen Identifikationsdaten machen können.

Wertsachen, die nicht in dieses Schema aufgenommen werden können, (Kunstgegenstände, Schmuck, ...) sollten vorzugsweise fotografiert und eventuell zusätzlich auch vermessen (Gemälde, Antiquitäten, ...) werden.

Beim Auffinden von Diebesgut (z.B. bei einem Hehler) kommt es immer wieder vor, dass Beute aus zahlreichen Einbrüchen, dem rechtmäßigen Besitzer nicht zugeordnet werden kann, weil wegen der fehlenden technischen Daten (Marke, Typenbezeichnung und Seriennummer), die Zusammenhänge nicht erkennbar sind. Dies kann im Extremfall dazu führen, dass Teile der Beute an die Straftäter zurückerstattet werden müssen.

Es ist also ausgesprochen ratsam, wenn nicht sogar unerlässlich,
alle ihre Wertsachen in eine detaillierte Aufstellung einzubinden
und gegebenenfalls Fotos anzufertigen.

Zu diesem Zwecke stellen wir Ihnen ein Muster einer solchen Auflistung zum Downloaden zur Verfügung.

Bei Geräten, die nicht eindeutig an Hand einer Seriennummer identifiziert werden können, empfiehlt sich das Anbringen besonderer Merkmale (z.B. das Einritzen eines Namens mit einem spitzen Gegenstand im Gehäuseunterboden). Markierungen mit unsichtbarer Tinte empfehlen wir nur als zusätzliche Schutzmaßnahme, da diese Eigentümlichkeiten auch für Polizeibeamte auf Anhieb nicht erkennbar sind.

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