Aufgrund von mehreren Anfragen aus der Bevölkerung zur Rechtslage der immer mehr angebotenen touristischen Kutschenfahrten auf der öffentlichen Straße möchten wir versuchen mit folgenden Informationen ein wenig Klarheit zu schaffen:

Kutschen, Planwagen, umgebaute Anhänger zum Personentransport, usw. gezogen von Pferden, Eseln… oder gezogen von Traktoren oder anderen motorisierten Fahrzeugen sind davon betroffen.
Da es sich hierbei um touristische Angebote handelt, muss zunächst eine Genehmigung bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung eingeholt werden.
Die benutzten Fahrzeuge und deren Führer müssen den in dieser Genehmigung festgehaltenen Bedingungen entsprechen.


Außerdem:

  • Wenn ein motorisiertes Zugfahrzeug vorgespannt wird, muss dieses immatrikuliert sein, und es muss eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein.
  • Bei dem Zugfahrzeug darf es sich nicht um ein mit einem O-Kennzeichen oder einem landwirtschaftlichen Kennzeichen versehenes Fahrzeug handeln.
  • Der Anhänger braucht keine eigene Zulassung und ist über das Zugfahrzeug versichert.
  • Die Versicherungsgesellschaft ist über den Verwendungszweck zu informieren.
  • Auch bei nicht motorisierten Gespannen sollte eine Versicherung abgeschlossen werden.
  • Bei einem motorisierten Zugfahrzeug muss der Fahrer 21 Jahre alt sein und einen Führerschein der Kategorie D + DE besitzen, wenn er mehr als 8 Personen befördert.
  • Zudem muss für jede gewerbliche Personenbeförderung mittels Motorfahrzeugen eine nationale Genehmigung laut Gesetzesbeschluss vom 30 Dez 1946 vorliegen.
Wir benutzen Cookies
Beim Besuch unserer Website entstehen Einträge in Logfiles. Dabei werden Angaben zum Surfverhalten registriert, zum Beispiel das Datum des Besuchs, Uhrzeit, Verweildauer, aufgerufene Seiten etc. Der Surfer bleibt aber anonym. Diese von Ihnen hinterlassenen Angaben werden von uns ausschließlich zur Analyse und zur Verbesserung der Website und des Angebots herangezogen. Außerdem werden cookies hinterlegt zur Erhöhung der Benutzererfahrung. Wenn Sie unsere Webseite besuchen möchten erklären Sie sich damit einverstanden dass wir Cookies setzen.