Seit geraumer Zeit haben die so genannten "Quads" immer mehr an Beliebtheit zugenommen und sind daher auch häufiger im Straßenverkehr anzutreffen.

Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen sind jedoch komplex sodass mit diesem Artikel versucht wird etwas Klarheit zu schaffen.

Grundsätzlich sind diese vierrädrigen Motorfahrzeuge in zwei Kategorien eingeteilt:

  • Sport- und Freizeitfahrzeuge
  • Nutzfahrzeuge

Immatrikulation:

Abhängig nach den Angaben des Herstellers (Konformitätsbescheinigung) werden diese als «Vierrädriges Kraftfahrzeug» (mit Motorradkennzeichen) oder als« landw./forstw. Zugfahrzeug» (mit Autokennzeichen) immatrikuliert.

 

Nichthomologierte Quads können nicht zugelassen werden und dürfen folglich nicht auf der öffentlichen Straße verkehren.

 

Führerschein/Alter

  • Quads immatrikuliert als Vierrädriges Kraftfahrzeug (Motorradkennzeichen) :
    Hier beträgt das Mindestalter der Fahrer 18 Jahre und ein Führerschein der Klasse «B» ist erforderlich.

 

  • Quads immatrikuliert als landw ./forstw. Zugfahrzeug (Autokennzeichen) :
    Hier ist das Mindestalter des Fahrers auf 16 Jahre herabgesetzt und ein Führerschein der Klasse "G" erforderlich.  Dies aber nur, wenn das Fahrzeug im Rahmen der Land- oder Forstwirtschaft genutzt wird.

    Für andere Strecken ist das Mindestalter 18 Jahre und ein Führerschein der Klasse «B» erforderlich.

    Ausnahme für die Kategorie der landw./forstw. Fahrzeuge: Fahrer, die vor dem 01/10/1982 geboren sind, benötigen keinen Führerschein.

Helmpflicht:

Die Helmpflicht gilt für alle Quadfahrer (und deren Mitfahrer).

Mitfahrer :

Es dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Anzahl Sitzplätze vorhanden sind. Der Fahrer muss in diesem Fall mindestens 18 Jahre alt sein.

Besonderheit:

Der Verkehr auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen ist nicht gestattet. Die als landw./forstwirtschaftlich zugelassenen Quads müssen der Technischen Kontrolle einmal bei Besitzerwechsel vorgefahren werden, auch müssen diese Quads mit einem Warndreieck, einem Feuerlöscher, einer orangefarbenen Rundumleuchte (zwischen Einbruch der Dunkelheit und Sonnenaufgang sowie bei einer Sichtweite unter 200 Meter) und einem runden Schild mit der Aufschrift 40 km/h versehen sein.

Natürlich dürfen diese Fahrzeuge dann auch nicht schneller als 40 km/h fahren.

Ebenfalls ist zu erwähnen, dass auch eine weitere Kategorie mit einem Motor bis 50ccm existiert. Diese Fahrzeuge müssen ab dem 11/12/2016 immatrikuliert sein und sind fahrbar ab 16 Jahre mit einem Führerschein der Klasse «A3 » . Sie erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

Neuerdings sind ebenfalls Mini-Buggys (Bugxter oder Bugster)) auf der öffentlichen Straße anzutreffen. Diese fallen unter die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie die Quads. Wenn diese mit einer Fahrgastzelle ausgestattet sind, müssen die Fahrer und Mitfahrer den Sicherheitsgurt anlegen, sofern das Fahrzeug damit ausgestattet ist, das Tragen des Helmes ist ansonsten Pflicht.

EMPFEHLUNGEN:

  • Bestimmen Sie vor dem Kauf den Einsatzzweck eines Quads.
  • Informieren Sie sich bei ihrer Versicherungsgesellschaft, da hier Unterschiede je nach Kategorie und Verwendungszweck in Betracht zu ziehen sind.
  • Fahren Sie nur mit entsprechender Schutzausrüstung (Helm, Stiefel, Handschuhe, Schutzkleidung)
  • Transportieren Sie keine zweite Person, wenn ihr Fahrzeug nicht dafür vorgesehen ist.
  • Fahren Sie nie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
  • Halten Sie sich an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten.
  • Die nötigen Dokumente (Konformitätsbescheinigung, Versicherung, Immatrikulation, Technische Kontrollkarte (wenn erforderlich) und Führerschein (falls nötig) müssen ständig mitgeführt werden.

 

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