Die Polizei stellt in letzter Zeit vermehrt fest, dass sich die wiederholenden Verstöße gegen das Parkgesetz in der St.Vither Innenstadt häufen. Deshalb möchten wir nachstehend den Fahrerinnen und Fahrern nochmals die Parkregelungen, vor allem im Zentrum der Stadt St.Vith, in Erinnerung rufen :
- die Bürgersteige, sowie die Zebrastreifen sind für das Abstellen von PKW, Lieferwagen usw. immer absolut tabu.
- das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen und gut erkennbaren Parkbuchten und Parkplätzen erlaubt.
- längs der öffentlichen Strasse und auf den hier befindlichen Parkbuchten dürfen die Fahrzeuge nur rechts in ihre Fahrtrichtung abgestellt werden.
- speziell ausgeschilderte Parkflächen, vor allem für Personen mit eingeschränkter Mobilität, dürfen nur von Fahrern benutzt werden, die den dafür vorgesehenen speziellen Ausweis sichtbar hinter der Windschutzscheibe legen. Diese Parkflächen werden leider immer noch allzu oft von anderen Verkehrsteilnehmern missbraucht (vermehrt davon betroffen sind die Parkflächen vor der Grenz-Echo Geschäftsstelle und am Rathaus).
- in den ausgeschilderten blauen Parkzonen müssen die Fahrzeugführer eine der Norm entsprechende europäische Parkscheibe richtig eingestellt und gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe legen.
- das Abstellen von Fahrzeugen in „zweiter Reihe“ mit eingeschalteter Warnblinkanlage ist verboten, auch dann, wenn die Abwesenheit der Fahrerin oder des Fahrers nur von angeblicher „kurzer“ Dauer ist.
- schräges Einparken in eine Parklücke verursacht eine Behinderung bzw. Gefährdung der Fußgänger auf dem Bürgersteig sowie des Verkehrsflusses.
- die Garagen- und Grundstückszufahrten, sowie die Zufahrten zu den Nebenstrassen, wie z.B. zum „Hinterscheider Wall“, müssen immer frei bleiben.
Die Verstöße wegen Falschparkens werden mit einem Bußgeld ab 55 Euro geahndet.
Um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten und den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen möchten wir die Autofahrer bitten die Straßenverkehrsordnung in Sachen Parken einzuhalten.
Die Polizei wird in den nächsten Wochen verstärkt die Einhaltung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen überwachen.
Uneinsichtige Fahrer werden mit einem Bußgeld belegt.