Sidebar

  • Verwaltungspolizeiliche Verordnung
  • NOTRUFNUMMERNNOTRUFNUMMERN
FindusFacebook
Gemeinsam sicher leben! Ihre Eifelpolizei für Sie Gemeinsam sicher leben! Ihre Eifelpolizei für Sie Gemeinsam sicher leben! Ihre Eifelpolizei für Sie
  • Home
  • Online-Schalter
    • Radarkontrollstelle Online Formular
    • Hausüberwachung Online Formular
    • Offline Formulare zum Ausdrucken
    • Dokumente
  • Kontakt
  • FAQ
    • Verkehrsbußgeld
    • Verkehrsunfälle
    • Sie sind Opfer einer Straftat
    • Verlust oder Diebstahl
  • Ratschläge
    • Tipps zur Kriminalitätsvorbeugung
    • Video Kriminalitätsvorbeugung
    • Jugenddelinquenz
    • Verkehrssicherheit
    • Videos Verkehrssicherheit
  • Über uns
    • Einleitung
    • Wertecharta
    • Unternehmenskultur
    • Struktur
    • Behörden
    • Sicherheitspolitik
    • Polizeiaufgaben
    • Anwerbung
    • Opferbeistand
    • Datenschutzerklärung

Warnung vor Verabreichung sogenannter K.o.-Tropfen

Details
05. März 2015
Zugriffe: 10290

Vorsicht! In letzter Zeit sind uns mehrere Verdachtsfälle von Verabreichung sogenannter K.o.-Tropfen gemeldet worden.

K.o.-Tropfen sind Drogen, die einer anderen Person ohne deren Wissen und Einverständnis verabreicht werden, um sie handlungsunfähig, hilflos oder willenlos zu machen.

Dabei kann es sich um Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel) oder eine sogenannte Partydroge (wie GHB oder GBL) handeln.

K.o-Tropfen sind zumeist farb- und geruchlos. Der leicht salzige oder seifenartige Geschmack wird durch die Aromen in Getränken oft überdeckt. Die Verabreichung ist insbesondere in Diskotheken, Cafés oder auf Partys möglich.

Wie wirken K.o.-Tropfen?

Die Wirkung ist abhängig von der Verfassung des Opfers und der Dosierung. Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Nach anfänglicher Entspannung, Enthemmung und allgemeiner Stimulierung folgen Übelkeit und Schwindel. Der Täter nutzt diese Situation oftmals um Straftaten an dem Opfer, meist Sexualstraftaten oder Raub, zu verüben.
Die Verabreichung von K.o.-Tropfen droht insbesondere in Diskotheken, Cafés oder auf Partys.

Unsere Tipps zum Schutz vor K.o.-Tropfen sind folgende:

  • Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen lassen;

  • keine offenen Getränke von Unbekannten annehmen;

  • Getränke bei der Bedienung selbst bestellen und entgegennehmen;

  • Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen;

  • Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen;

  • Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe und verständigen das Personal;

  • Anzeige bei der Polizei erstatten.

Weitere Beiträge …

  1. Vorsicht vor Phishing-Mail mit Polizeiabsender!
  2. Falsche Rechnungen von Telefonanbietern
  3. Achtung Fußgänger
  4. Achtung – Betrüger im Internet
Seite 19 von 23
  • Start
  • Zurück
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • Weiter
  • Ende
  • Verwaltungspolizeiliche Verordnung
  • NOTRUFNUMMERNNOTRUFNUMMERN
FindusFacebook
powklein
Pas trop près s'te plait !
DocStop

 

Bei den Fotos werden die Quellenangaben sowie der Name des Autors, soweit wie möglich, unter jedem Bild angegeben. Wenn nicht anders angegeben, stammen diese entweder von polimagery.be oder von pixelio.de oder sind Eigenproduktionen.

 

 

Bootstrap is a front-end framework of Twitter, Inc. Code licensed under MIT License. Font Awesome font licensed under SIL OFL 1.1.