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Achtung Fußgänger

Details
31. Juli 2014
Zugriffe: 8942

Leider ereignen sich immer noch viele Verkehrsunfälle in denen Fußgänger verwickelt sind. Bei einem Zusammenstoß mit einem Automobil ist der Fußgänger immer der Leidtragende.

Autofahrer sollten deshalb erhöhte Vorsicht walten lassen, sobald sie sich einem Fußgängerüberweg nähern und ihre Geschwindigkeit verringern.

Fußgänger sind verpflichtet die Bürgersteige zu benutzen. Wenn keine Bürgersteige vorhanden sind, müssen sie auf der linken Straßenseite gehen. Bevor Fußgänger eine Straße überqueren müssen sie sich vergewissern, dass sie dies ohne Gefahr tun können. Wenn sich ein Zebrastreifen in einer Entfernung von weniger als 30m befindet, ist der Fußgänger verpflichtet diesen zum Überqueren zu benutzen. Jedoch ist auch hier höchste Vorsicht geboten. Gedankenloses Betreten der Fahrbahn, selbst auf dem Zebrastreifen, kann sehr böse enden. Das Tragen von heller oder besser noch reflektierender Kleidung und/oder Leuchtbänder bedeutet für schwache Verkehrsteilnehmer ein zusätzliches Plus an Sicherheit.

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